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Sachkunde-Infos

Ausbildungsort:
Vereinsheim Privilegierte Schützengesellschaft Auerbach 1570 e.V. – 646425 Bensheim

Ausbildungsangebot:
Der Lehrgang zur Sachkunde für Sportschützen erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des § 7 Abs. 1 WaffG und des § 1 – 3 der AWaffV sowie den Richtlinien des DSB. Als Leitfaden dient die vom DSB herausgegebene Fachliteratur „Waffensachkunde – Schulungsunterlagen und Fragenkatalog – Neuauflage 2020“

Ausbildungsdauer:
22 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten (ohne Prüfungsteil) als Wochenend-Block-Unterricht

Teilnehmeranzahl:
Teilnehmerzahl maximal 12 Personen pro Ausbildungskurs

Theorie-Prüfung:
Die Prüfung der Sachkunde „als Sportschütze eines anerkannten Schießsportverbandes“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 2c AWaffV beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Im theoretischen Teil werden die erworbenen Kenntnisse durch Verwendung des im Leitfaden enthaltenen und vom Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Anerkennungsverfahrens genehmigten Fragenkatalogs des DSB abgefragt.

Die schriftliche Prüfung soll die Beantwortung von 100 Fragen umfassen (Multiple Choice), zu deren Beantwortung den Bewerbern 120 Minuten Zeit zur Verfügung steht.

Für jeden der folgenden Themenkomplexe stellt der DSB in seinem Leitfaden eine Anzahl von Fragen zur Verfügung, aus welchen die Prüfungsbögen wie folgt gebildet werden:

30 Fragen Waffenrecht
10 Fragen Schießen / Schießstätten
10 Fragen Beschussrecht
10 Fragen Strafrecht (Notwehr / Notstand)
10 Fragen Waffen- / Munitionskunde
10 Fragen Handhabung von Schusswaffen
10 Fragen Ballistik
10 Fragen Schieß- und Standaufsicht

Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn der Bewerber mindestens 75% aller Fragen richtig beantwortet hat. Eine mündliche Nachprüfung hat unmittelbar im Anschluss an die schriftliche Prüfung zu erfolgen, wenn der Bewerber zwischen 60 % und 74 % der Fragen richtig beantwortet hat; in ihr soll der Schwerpunkt der Befragung bei den schriftlich aufgezeigten Mängeln liegen.
Wer weniger als 60 % der Fragen richtig beantwortet hat, hat die Prüfung nicht bestanden.

Praktische Prüfung
Im Anschluss an die theoretische Prüfung findet der praktische Teil der Prüfung statt. Dieser erstreckt sich auf den Nachweis der sicheren Handhabung von Waffe und Munition im Zusammenhang mit der Schussabgabe, insbesondere auf – die Beachtung der Sicherheitsregeln beim Umgang mit Schusswaffen – die sichere Handhabung von Schusswaffen und Munition – Lade und Entlade-, Spann- und Entspannvorgänge – den Nachweis ausreichender Fertigkeiten im Schießen

Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber im Umgang mit der Waffe erhebliche Mängel erkennen lässt, gegen die Sicherheitsregeln verstößt oder keine ausreichenden Fertigkeiten im Schießen nachweisen kann. Der Nachweis ausreichender Fertigkeiten im Schießen (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 AWaffV) gilt als erbracht, wenn der Bewerber durch einen Nachweis seines Vereins (z.B. durch eine Bestätigung des Vorsitzenden oder durch eine abgezeichnete Schießkladde) belegen kann, dass er auf Grund seines schießsportlichen Trainings bereits über die erforderlichen Fertigkeiten verfügt.

Liegt kein entsprechender Nachweis vor, hat der Bewerber mindestens 5 Schuss auf eine Scheibe abzugeben, wobei es ihm freisteht, ob er dies mit einer Kurz- oder Langwaffe ausführen will. Alle 5 Schuss sollen die Scheibe treffen. Gelingt dies nicht, ist dem Bewerber von der Prüfungskommission aufzugeben, seine Schießfertigkeiten binnen einer zu bestimmenden Frist zu verbessern und hierüber eine Bescheinigung seines Vereins vorzulegen.
Die Prüfungskommission kann sodann die Prüfung für bestanden erklären oder eine erneute Prüfung der Fertigkeiten im Schießen anordnen.

Prüfung wiederholen
Wer die Prüfung im theoretischen oder praktischen Teil nicht bestanden hat, kann sie wiederholen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall bestimmen, dass eine Wiederholung der Prüfung erst nach erneuter Teilnahme an einer Sachkundeausbildung möglich ist.

Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus drei Personen, die sachkundig sein müssen. Der Lehrgangsleiter ist Mitglied der Kommission; er kann auch deren Vorsitz übernehmen. Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu erstellen, dass die Teilnehmer, den Verlauf und das Ergebnis dokumentiert.

Zeugnis
Dem erfolgreichen Bewerber ist ein Zeugnis auszustellen, in dem die Art und der Umfang der erworbenen Sachkunde dokumentiert wird. Das Zeugnis hat die Bestätigung zu enthalten, dass Lehrgang und Prüfung nach den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes durchgeführt worden sind und ist vom Prüfungsausschussvorsitzenden zu unterschreiben;