Beantragen einer Waffenbesitzkarte (WBK) Das Deutsche Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen aller Art und Muntion in Deutschland. Ebenfalls ist dort der Erwerb, die Lagerung, der Handel sowie die Instandsetzung von Waffen geregelt. Was muss man tun und was sollte man wissen, wenn man eine Waffenbesitzkarte (WBK) beantragen möchte? - Ich muss mindestens ein Jahr eingetragenes Mitglied in einem Schützenverein sein.
- Die Sachkunde ist nachzuweisen, z.B. durch einen Sachkundelehrgang des jeweiligen Schützenkreises, durch Nachweise der Bundeswehr, Polizei, Jagdbehörde usw. Der Nachweis ist als Kopie dem Antrag an die Behörde zur Ausstellung der WBK beizufügen.
- Ich muss an den Sportangeboten des Vereins wahrnehmen und zwar in der Waffenart, die ich beantragen möchte um den Nachweis des Bedürfnisses zu erbringen.
- Meinen ausgefüllten Antrag zum Bedürfnisnachweis muss ich dem Vorstand vorlegen, dieser wird dann in einer der nächsten Sitzungen genehmigt.
- Die Genehmigung der Waffenbesitzkarte obliegt der Kreisbehörde. In unserem Landkreis ist dies die "Untere Jagdbehörde" des Landratsamtes Bergstraße.
- Grundsätzlich werden nur Waffen genehmigt, die den Regeln der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes DSB oder des Bund Deutsche Sportschützen BDS entsprechen.
Den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte können Sie sich hier runterladen. Gelbe Waffenbesitzkarte | Grüne Waffenbesitzkarte | Rote Waffenbesitzkarte |  |  |  | Gelbe Waffenbesitzkarte. Inhaber einer solchen Waffenbesitzkarte dürfen Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung erwerben. | Grüne Waffenbesitzkarte. Auf Grüne WBK können mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber), halbautomatische Langwaffen wie Selbstladebüchsen und Selbstladeflinten sowie Repetierflinten erworben werden. Jede Waffe muss einzeln bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Erwerbserlaubnis für die beantragte Waffe wird dann als "Voreintrag" in die WBK eingetragen. | Rote Waffenbesitzkarte. Diese Waffenbesitzkarte wird für Schusswaffen bestimmter Art oder eines bestimmten Sammelgebietes, in besonderen Fällen auch für „Schusswaffen aller Art“ erteilt. |
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