Während der JHV wurden zwei Anträge durch mehrheitlichen Mitgliederentscheid angenommen.
Hierbei handelt es sich um folgende Inhalte, welche ab sofort gelten:
1. Schützenhausaufsicht (SHA)
Sollte die eingetragene Schützenhausaufsicht zum zweiten Mal im Jahr unentschuldigt nicht zum geplanten Dienst erscheinen, müssen von dieser Person 20,- € innerhalb von vier Wochen in die Schießkasse gezahlt werden! Dies wird von der anwesenden Schützenhausaufsicht in der Schießklatte schriftlich bestätigt.
Sollte jemand seine SHA nicht wahrnehmen können, dann muss selbständig nach Ersatz gesucht werden. Sollte dies nicht gelingen, muss jemand aus dem Vorstand informiert werden.
2. Nicht geleistete Arbeitsstunden
Im Jahr müssen 15 Arbeitsstunden geleistet werden. Sollten nicht alle Arbeitsstunden geleistet worden sein, werden per Bankeinzug jeweils 15,- € für jede nicht geleistete Arbeitsstunde abgebucht.
Von den Arbeitsstunden befreit sind:
– ältere Mitglieder mit körperlichen Einschränkungen
– Mitglieder ab dem 70‘ten Lebensjahr
– Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre
– Spender ab 250,- € Spendenbetrag jährlich