Was ist erlaubt?!
unter 12 Jahren:
Trainieren mit einer elektronische Anlage die das schießen mit einem Luftgewehr simuliert und ohne Diabolos auskommt
12-14 Jahre:
Schießen mit Luft- und Federdruckwaffen, sowie mit Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase (z.B. CO2) verwendet werden, ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten
Älter als 14 Jahre
Schießen mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6 mm Ifb für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kal. 12 oder kleiner, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten
Ab 18 Jahren:
Schießen von großkalibrigen Waffen.
Vor der Vollendung des 18ten Lebensjahres ist das schießen von großkalibrigen Waffen nicht gestattet.
Hinweis:
Das Schießen darf für Luftdruckwaffen bis zum 14. Lebensjahr und für sonstige Waffen bis zum 16. Lebensjahr nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person oder des zur Aufsichtführung berechtigten Sorgeberechtigten – neben der Schießstandaufsicht – durchgeführt werden.
Für Trainingsanfragen wenden Sie sich an Alexander Suhl (jugendleiter@psg-auerbach.de)